Der Fuß ist mit seinen knapp dreißig Gelenken und Muskeln eine komplexe anatomische Konstruktion, die im Alltag einer großen Belastung ausgesetzt ist. Es erfordert vom behandelnden Arzt große Erfahrung, um die Beschwerden beim Gehen, Stehen oder Sporttreiben der richtigen Ursache zuordnen zu können.
Die Arthrose des Großzehengrundgelenkes kann unterschiedlich Beschwerden hervorrufen. Zum einen ist das Gelenk an sich schmerzhaft, weil nach Abrieb des schützenden Knorpels Knochen auf Knochen reibt. Zum anderen kommt es nicht selten zu einer Mehrbelastung anderer Gelenke als Folge der eingeschränkten Beweglichkeit und des Schonhinkens. Manche Patienten verspüren daher auch ziehende Schmerzen an der Außenseite des Fußes, obwohl nur das Großzehengrundgelenk erkrankt ist.
Wenn die Beschwerden über einen längeren Zeitraum bestehen und durch angepasstes Schuhwerk nicht abklingen, kann eine operative Korrektur erfolgen. Ziel ist hierbei die Beseitigung der Schmerzen. Die Beweglichkeit des Gelenkes kann in der Regel nicht wiederhergestellt werden. Die Therapie der Wahl ist eine Versteifungsoperation (sog. Arthrodese). Laut biomechanischen Studien sind die langfristigen Ergebnisse von Großzehengrundgelenkprothesen enttäuschend und bergen ein hohes Risiko von weiteren Operationen. Die Patientenzufriedenheit nach einer Versteifungsoperation ist im Gegensatz zu einer Prothesenoperation nach aktueller Studienlage sehr viel höher.
Die Patienten können nach der Operation in einem Spezialschuh für sechs Wochen ohne Stützen voll belasten, wobei das Abrollen vermieden wird. Danach können Normalschuhe getragen werden, sofern die Röntgenkontrolle keine Besonderheiten zeigt. Verordnungen für Physiotherapie sind nur gelegentlich notwendig, allerdings sind zu Beginn Anwendungen für Lymphdrainage sinnvoll. In manchen Fällen werden nach der Operation noch zusätzlich Einlagen benötigt.
Bis auch längere Gehstrecken ohne Mühen bewältigt werden können, vergehen in der Regel vier, selten sechs und in Einzelfällen mehr als neun Monate. Sobald der Vorfußentlastungsschuh nicht mehr erforderlich ist, ist prinzipiell Nordic Walking, Fahrradfahren und Schwimmen erlaubt. Hier besteht bei unsicherem Gangbild jedoch ein gewisses Sturzrisiko, so dass nicht zu früh mit diesen Aktivitäten begonnen werden sollte. Andere Sportarten, bei denen der Fuß in den Zehenspitzenstand kommen muss (alle Lauf-/Kontaktsportarten, Ballsportarten wie Tennis und Badminton, aber auch zum Teil Yoga und Fitness), können erst vier bis sechs Monate nach der Operation wieder aufgenommen werden. Einige Monate nach der Operation ist in der Regel von außen am Gangbild nicht zu erkennen, dass ein Fußgelenk versteift wurde. Es können nach der Operation noch Schuhe mit Absätzen bis zu 4cm getragen werden.
Autofahren ist mit dem Vorfußentlastungsschuh prinzipiell nicht möglich. Wenn die linke Seite operiert wird und ein Auto mit Automatikgetriebe benutzt wird, sollte der Versicherungsschutz vorher trotzdem mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden.
Hallux valgus et rigidus (Zehenballen mit Arthrose)
Diese Fehlstellung im Sinne eines Hallux valgus ist kombiniert mit einer Arthrose des Großzehengrundgelenkes. Genauso wie bei Arthrose ohne Fehlstellung sollte zunächst versucht werden, die Beschwerden mit einer Anpassung des Schuhs und mit Einlagen zu lindern. Wenn hier keine ausreichende Schmerzlinderung mehr möglich ist, kann eine Operation erfolgen. Die Therapie der Wahl ist hier eine Versteifungsoperation (sog. Arthrodese, s.o.), bei der die schiefe Stellung der Zehe mit behoben wird, so dass der Zeh danach auch gerade ist. Die Nachbehandlung ist identisch mit der Operation bei Hallux rigidus (s.o.).
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