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Medizinproduktesicherheit

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung – (MPBetreibV) regelt in § (6 Beauftragter für Medizinproduktesicherheit), dass Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen haben, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/__6.html

Beauftragter Medizinproduktesicherheit
Michael Karner ist Beauftragter für Medizinproduktesicherheit der Klinik Manhagen. Sie können ihn per E-Mail erreichen unter mpsv@manhagen.de